Nach der Scheidung: die verbleibenden Formalitäten
Das Urteil ist gefällt, doch der Papierkram geht weiter: Name, Pensionskasse, Versicherungen, Aufenthaltsbewilligung. Hier die Liste und wie wir Ihnen diese Arbeit abnehmen können.
Die Liste
- Ihren ledigen Namen wieder annehmen, wenn Sie das möchten.
- Den Vorsorgeausgleich (LPP/BVG) zwischen den Pensionskassen vollziehen lassen.
- Krankenkasse, Steuerbehörde, Bank und Arbeitgeber informieren.
- Die Folgen für Ihre Aufenthaltsbewilligung prüfen.
- Die Scheidung in Ihrem Herkunftsland eintragen lassen (siehe hier).
Das Schweizer Zivilstandsregister und die Einwohnerkontrolle werden automatisch aktualisiert.
Unsere Pauschale
CHF 290: Namenserklärung, Formulare für die Überweisung der Pensionskassengelder, Meldeschreiben an Behörden und Versicherungen.
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