Scheidung zwischen Spanien, Italien und der Schweiz
Für Italien und Spanien kann eine Schweizer Scheidung oft ohne Gerichtsverfahren über das Konsulat eingetragen werden. Umgekehrt wird keine Scheidung automatisch an die Schweiz gemeldet.
- Spanien → Schweiz
- Urteil mit Datum der Wirksamkeit und certificado literal de matrimonio mit Scheidungsvermerk; über die Botschaft
- Italien → Schweiz
- Originaldokumente, nicht älter als 6 Monate; das Verfahren muss von der betroffenen Person selbst eingeleitet werden
- Schweiz → Spanien
- Direkte Eintragung durch das Konsularregister, wenn die Ehe in der Schweiz geschlossen wurde und Sie immatrikuliert sind; sonst exequátur vor einem spanischen Gericht
- Schweiz → Italien
- Transkription durch das Konsulat oder die italienische Gemeinde: Urteil mit Rechtskraftbescheinigung und Apostille, Übersetzung ins Italienische durch eine Übersetzerin oder einen Übersetzer von der Liste des Konsulats
Was wir tun
Wir beschaffen die Rechtskraftbescheinigung und die Apostille und bereiten die Übersetzungen vor. Für Italien muss die Übersetzung in der Regel von einer vom Konsulat anerkannten Übersetzerin oder einem anerkannten Übersetzer stammen: Wir sagen Ihnen, an wen Sie sich wenden können.
Quellen: Spanisches Konsulat in Zürich, Italienisches Konsulat in Zürich.