Einvernehmlich scheiden, wenn Kinder da sind
Mit minderjährigen Kindern muss die Scheidungskonvention deren Situation vollständig regeln. Das Gericht prüft, ob die Vereinbarung dem Kindeswohl entspricht.
Was die Konvention regeln muss
- Elterliche Sorge: in der Regel gemeinsam.
- Obhut: bei einem Elternteil oder alternierend.
- Persönlicher Verkehr: die Zeit mit dem anderen Elternteil.
- Unterhaltsbeiträge: Betrag, Indexierung, Familienzulagen.
Das Kindeswohl
Das Gericht kann die Kinder anhören und ändern, was ihm nicht dem Kindeswohl zu entsprechen scheint. In manchen Regionen (östliches Waadtland, Wallis) begleiten Mediationsprogramme wie «Consensus parental» die Eltern, teils sind die ersten Stunden kostenlos.
Unsere Pauschale
CHF 990: das ganze Dossier für die einvernehmliche Scheidung, dazu der Teil zu den Kindern und deren Dokumente. Wir bringen Ihre Einigung in die richtige Form; sind Sie bei Obhut oder Beträgen unsicher, kann Ihnen unser Partneranwalt oder eine Mediationsstelle helfen. Optionale Prüfung durch den Partneranwalt: CHF 250.
Quellen: vd.ch, consensus parental, vs.ch.
Häufige Fragen
Müssen die Kinder vor Gericht?
Das Gericht kann das Kind anhören, in der Regel ab etwa 6 Jahren, und zwar altersgerecht.
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