Scheidung zwischen Marokko und der Schweiz
In Marokko braucht eine Schweizer Scheidung das Exequatur eines Gerichts. In der Schweiz zählt die Form der marokkanischen Scheidung: Eine einseitige Verstossung kann abgelehnt werden.
- Marokko → Schweiz
- Über die Schweizer Botschaft, Originale nicht älter als 6 Monate; eine gerichtliche Scheidung wird grundsätzlich anerkannt, eine einseitige Verstossung (talaq) kann gegen den schweizerischen Ordre public verstossen
- Schweiz → Marokko
- Exequatur durch die Präsidentin oder den Präsidenten des erstinstanzlichen Gerichts, unter Beizug der Staatsanwaltschaft
- Dokumente für Marokko
- Beglaubigte Urteilskopie, Zustellungsnachweis, Rechtskraftbescheinigung, vollständige Übersetzung ins Arabische durch eine zugelassene Übersetzerin oder einen zugelassenen Übersetzer
Was wir tun
Wir bereiten die Rechtskraftbescheinigung, die Apostille und die Übersetzung ins Arabische vor. Bei der Anerkennung einer marokkanischen Scheidung in der Schweiz prüfen wir deren Form; im Zweifelsfall kann Sie unser Partneranwalt beraten.
Quellen: Schweizer Botschaft in Marokko, Bundesgericht (Tribunal fédéral), ATF 126 III 327 (BGE).