Scheidung zwischen Kosovo, Albanien und der Schweiz
In beiden Ländern muss eine Schweizer Scheidung von einem Gericht anerkannt werden, bevor sie wirksam wird. In der Schweiz wird eine kosovarische oder albanische Scheidung über die Botschaft eingetragen.
- Kosovo → Schweiz
- Beglaubigte Urteilskopie mit Rechtskraftvermerk (vendimi i shkurorëzimit me shënim rreth plotfuqishmërisë), Entscheid über die Obhut, Passkopien, Fragebogen; Apostille und Übersetzung; kostenlos
- Schweiz → Kosovo
- Anerkennung durch das Grundgericht (Gjykata Themelore); rechtskräftiges Urteil, übersetzt ins Albanische oder Serbische
- Schweiz → Albanien
- Anerkennung durch das zuständige Berufungsgericht (Gjykata e Apelit): Urteilskopie, Rechtskraftbescheinigung, Apostille, notariell beglaubigte Übersetzung ins Albanische
Was wir tun
Wir bereiten das Schweizer Dossier, die Apostille und die Übersetzung ins Albanische vor. Für das Verfahren in Kosovo oder Albanien kann ein lokaler Anwalt hilfreich sein.
Quellen: Schweizer Konsularcenter Pristina, HCCH, Albanien.