Ihre Scheidung, ruhig und in Ihrer Sprache vorbereitet

Sie sind sich einig, sich zu trennen: Wir bereiten Ihr gemeinsames Scheidungsbegehren und Ihre Scheidungskonvention vor, inklusive ausländischer Dokumente und Übersetzungen. Sie unterschreiben, reichen ein, fertig. Wir lassen auch im Ausland ausgesprochene Scheidungen anerkennen.

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  • Die ausländischen Dokumente
  • Eine Konvention, die Sie verstehen
  • Vor und nach dem Urteil

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Ihre Scheidung, Schritt für Schritt

3 Fragen, sofortiges Ergebnis. Kostenlos, anonym und unverbindlich.

Frage 1 von 3

Wie ist Ihre Situation?

Was Online-Plattformen nicht übernehmen

Die ausländischen Dokumente

Ausländische Eheurkunde, Geburtsurkunden der Kinder, Apostillen: Wir bestellen sie in Ihrem Land und lassen sie für das Gericht übersetzen.

Eine Konvention, die Sie verstehen

Sie unterschreiben ein Dokument, das Ihre Zukunft bestimmt. In der internationalen Pauschale übersetzen wir es in Ihre Sprache, damit Sie genau wissen, was Sie unterschreiben.

Vor und nach dem Urteil

Eine ausländische Scheidung in der Schweiz anerkennen lassen, Ihre Schweizer Scheidung in Ihrem Land eintragen, Ihren früheren Namen wieder annehmen: Wir kümmern uns auch um alles davor und danach.

So läuft es ab

  1. Der Gratis-Test

    3 Fragen, um Ihren Ablauf zu sehen, vom ersten Schritt bis zur rechtskräftigen Scheidung, mit den Fristen.

  2. Die Dossierprüfung für CHF 90

    Ein schriftlicher Bericht innert 48 Std.: Ihr Verfahren, Ihre Dokumente, die Gerichtskosten, die Risiken für Ihre Bewilligung. Wird an die Pauschale angerechnet.

  3. Das Dossier

    Wir stellen die Unterlagen zusammen, prüfen sie und bereiten das gemeinsame Begehren und die Scheidungskonvention auf den amtlichen Formularen vor.

  4. Sie unterschreiben und reichen ein

    Sie senden das Dossier an das Gericht und erscheinen zur Anhörung. Wir erklären Ihnen jeden Schritt.

Unsere Pauschalen

Feste, offen ausgewiesene Honorare. Gerichtskosten und amtliche Gebühren werden direkt dem Gericht bezahlt oder zum Selbstkostenpreis weiterverrechnet.

Dossierprüfung

CHF 90

Wird an die Pauschale angerechnet, wenn Sie mit uns weitermachen

  • Das Verfahren, das für Sie gilt
  • Ihre Dokumentenliste
  • Ausländische Dokumente, die übersetzt oder apostilliert werden müssen
  • Geschätzte Gerichtskosten und Risiken für die Bewilligung
Dossierprüfung bestellen
  • Einvernehmliche Scheidung ohne Kinder

    Dossier bereit zum Unterschreiben und Einreichen

    • Gemeinsames Begehren und Scheidungskonvention auf den amtlichen Formularen
    • Dokumente zusammengestellt und geprüft
    • Berechnung des Vorsorgeausgleichs (BVG) vorbereitet
    • Anleitung für Einreichung und Anhörung
  • Einvernehmliche Scheidung mit Kindern

    Vollständiges Dossier, Kinder inbegriffen

    • Alles aus der Pauschale ohne Kinder
    • Elterliche Sorge und Obhut
    • Kinderunterhalt
    • Dokumente der Kinder zusammengestellt
  • Internationale einvernehmliche Scheidung

    Heirat im Ausland oder Ehegatte im Ausland

    • Alles aus der Pauschale mit oder ohne Kinder
    • Ausländische Urkunden, Apostillen und Übersetzungen koordiniert
    • Scheidungskonvention in Ihre Sprache übersetzt
    • Hinweise zur Eintragung in Ihrem Land
  • Anerkennung einer ausländischen Scheidung

    Ihre Scheidung in der Schweiz eingetragen

    • Dossier für die kantonale Behörde oder die Botschaft
    • Prüfung des Urteils und der Rechtskraft
    • Begleitung bis zur Eintragung im Schweizer Register
  • Schweizer Scheidung fürs Ausland

    Ihr Urteil in Ihrem Land verwendbar

    • Kopie mit Rechtskraftbescheinigung
    • Apostille
    • Anleitung für die Eintragung in Ihrem Land
  • Nach der Scheidung

    Die administrativen Schritte danach

    • Namenserklärung zur Wiederannahme des früheren Namens
    • Formulare für die Überweisung der Pensionskassengelder
    • Meldungen an Behörden und Versicherungen
  • Prüfung durch den Partneranwalt

    Ein Anwalt prüft Ihre Konvention vor der Unterschrift

    • Vollständige Durchsicht der Scheidungskonvention
    • Schriftliche Anmerkungen
    • Optional bei allen Scheidungspauschalen

Nur Honorar von ABC. Gerichtskosten, amtliche Gebühren, Dokumentenpreise und Übersetzungen kommen hinzu.

Scheidung und Herkunftsland

Eine in Ihrem Land ausgesprochene Scheidung in der Schweiz anerkennen lassen oder Ihre Schweizer Scheidung dort eintragen: die Regeln der Länder, mit denen wir am häufigsten zu tun haben.

Häufige Fragen

Was kostet eine einvernehmliche Scheidung in der Schweiz?

Die Gerichtskosten liegen je nach Kanton und Einkommen bei etwa CHF 400 bis 3’000 (CHF 900 im Kanton Waadt, Kostenvorschuss von CHF 600 in Genf). Hinzu kommt unser Honorar: ab CHF 690 für ein vollständiges Dossier.

Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung?

In der Regel 3 bis 6 Monate zwischen der Einreichung des gemeinsamen Begehrens und dem rechtskräftigen Urteil. In Genf werden über 90 % der gemeinsamen Begehren in weniger als 6 Monaten entschieden.

Braucht man für eine Scheidung in der Schweiz einen Anwalt?

Nein. Die Ehegatten können ihr gemeinsames Begehren selbst einreichen. Ein Anwalt ist sinnvoll, wenn Sie sich nicht in allem einig sind: Dann verweisen wir Sie an unseren Partneranwalt.

Kann man sich in der Schweiz scheiden lassen, wenn man im Ausland geheiratet hat?

Ja, wenn einer der Ehegatten in der Schweiz lebt. Das Gericht verlangt die ausländische Eheurkunde, oft mit Apostille und Übersetzung: Genau das bereiten wir vor.

Sind Sie Anwälte?

Nein. ABC Office ist ein Administrations- und Übersetzungsdienst. Wir bereiten Ihr Dossier vor; Sie reichen es selbst ein. Eine Prüfung durch unseren Partneranwalt ist optional möglich.

Häufige Fragen

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