Ihre Schweizer Scheidung in einem anderen Land geltend machen

Ihre Scheidung wurde in der Schweiz ausgesprochen, doch in Ihrem Herkunftsland sind Sie vielleicht noch verheiratet. Für die Eintragung dort braucht es ein korrektes Urteil mit Apostille und Übersetzung.

Die Dokumente

  • Eine Kopie des Urteils mit Rechtskraftbescheinigung, beim Gericht zu verlangen.
  • Die Apostille, ausgestellt im Kanton des Gerichts: CHF 30 bei der Préfecture de Lausanne (Präfektur Lausanne, Waadt), beim OCPM (kantonales Bevölkerungsamt) in Genf, bei der Staatskanzlei im Wallis.
  • Eine beglaubigte Übersetzung in die Sprache des Landes.

Eintragung oder Anerkennung?

Je nach Land genügt eine einfache Eintragung (Italien über die Gemeinde oder das Konsulat, Brasilien beim cartório für eine einfache einvernehmliche Scheidung, Türkei auf dem Verwaltungsweg), oder es braucht ein Gerichtsverfahren (Portugal, Serbien, Kosovo, Albanien, Ukraine, Marokko). Siehe die Regeln nach Land.

Unsere Pauschale

CHF 290: Anforderung der Kopie mit Rechtskraftbescheinigung, Apostille und genaue Anleitung für Ihr Land. Beglaubigte Übersetzung gemäss unserem Tarif. Ist in Ihrem Land ein Gerichtsverfahren nötig, zeigen wir Ihnen, wie Sie vor Ort einen Anwalt finden.

Quellen: vd.ch, Beglaubigungen, ge.ch, Beglaubigungen.

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