Scheidung zwischen Russland, der Ukraine und der Schweiz

Russland anerkennt eine Schweizer Scheidung grundsätzlich ohne Verfahren, wenn mindestens ein Ehegatte ausserhalb Russlands lebte. Die Ukraine verlangt eine Anerkennung durch ein Gericht.

Russland → Schweiz
Urteil mit Rechtskraft oder свидетельство о расторжении брака (Scheidungsurkunde) des ZAGS, Formular der Botschaft
Ukraine → Schweiz
Originaler Scheidungsentscheid, nicht älter als 6 Monate; über die Botschaft
Schweiz → Russland
Ohne Verfahren anerkannt (Art. 415 der russischen Zivilprozessordnung), wenn mindestens ein Ehegatte ausserhalb Russlands lebte
Schweiz → Ukraine
Anerkennung durch ein ukrainisches Gericht, danach Eintragung beim DRACS; Urteil mit Apostille, Nachweis der Rechtskraft, notariell beglaubigte Übersetzung ins Ukrainische

Was wir tun

Wir bereiten die Apostille und die Übersetzungen ins Russische oder Ukrainische vor. Für das Gerichtsverfahren in der Ukraine braucht es einen lokalen Anwalt.

Quellen: Schweizer Botschaft in Russland, Schweizer Botschaft in der Ukraine.