Scheidung zwischen Russland, der Ukraine und der Schweiz
Russland anerkennt eine Schweizer Scheidung grundsätzlich ohne Verfahren, wenn mindestens ein Ehegatte ausserhalb Russlands lebte. Die Ukraine verlangt eine Anerkennung durch ein Gericht.
- Russland → Schweiz
- Urteil mit Rechtskraft oder свидетельство о расторжении брака (Scheidungsurkunde) des ZAGS, Formular der Botschaft
- Ukraine → Schweiz
- Originaler Scheidungsentscheid, nicht älter als 6 Monate; über die Botschaft
- Schweiz → Russland
- Ohne Verfahren anerkannt (Art. 415 der russischen Zivilprozessordnung), wenn mindestens ein Ehegatte ausserhalb Russlands lebte
- Schweiz → Ukraine
- Anerkennung durch ein ukrainisches Gericht, danach Eintragung beim DRACS; Urteil mit Apostille, Nachweis der Rechtskraft, notariell beglaubigte Übersetzung ins Ukrainische
Was wir tun
Wir bereiten die Apostille und die Übersetzungen ins Russische oder Ukrainische vor. Für das Gerichtsverfahren in der Ukraine braucht es einen lokalen Anwalt.
Quellen: Schweizer Botschaft in Russland, Schweizer Botschaft in der Ukraine.