Ihre Aufenthaltsbewilligung nach der Scheidung
Mit einer Niederlassungsbewilligung C oder dem Schweizer Bürgerrecht ändert die Scheidung nichts an Ihrem Aufenthaltsrecht. Mit einer Aufenthaltsbewilligung B aufgrund der Ehe sollten Sie Ihre Situation vor der Scheidung prüfen lassen.
Die 3-Jahres-Regel
Nach Auflösung der Familiengemeinschaft behält der ausländische Ehegatte einer Schweizerin oder eines Schweizers bzw. einer Person mit Niederlassungsbewilligung C grundsätzlich den Anspruch auf die Bewilligung, wenn die Ehegemeinschaft mindestens 3 Jahre gedauert hat und die Integration erfolgreich ist (Art. 50 LEI (AIG)).
Wichtige persönliche Gründe
Auch vor Ablauf von 3 Jahren kann die Bewilligung aus wichtigen persönlichen Gründen verlängert werden, namentlich bei häuslicher Gewalt oder wenn die Wiedereingliederung im Herkunftsland stark gefährdet ist. Der Schutz von Gewaltopfern wurde per 1. Januar 2025 verstärkt.
Staatsangehörige der EU/EFTA
Wenn Sie arbeiten oder über genügend finanzielle Mittel verfügen, können Sie gemäss dem Freizügigkeitsabkommen in der Regel eine eigenständige Bewilligung erhalten.
Unser Rat
Lassen Sie Ihre Situation vor der Einreichung des Scheidungsbegehrens prüfen: Das ist einer der Punkte unserer Dossierprüfung. Besteht ein Risiko, kann Sie unser Partneranwalt beraten.
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