Den früheren Namen nach der Scheidung wieder annehmen

Wenn Sie bei der Heirat Ihren Namen geändert haben, können Sie jederzeit nach der Scheidung mit einer einfachen Erklärung wieder Ihren Namen von vor der Ehe annehmen.

So gehen Sie vor

Sie geben die Namenserklärung bei einem beliebigen Zivilstandsamt in der Schweiz ab oder, wenn Sie im Ausland leben, bei der Schweizer Vertretung (Art. 119 CC (ZGB)). Ihr früherer Ehegatte kann Sie weder dazu verpflichten noch sich dagegen wehren. Es wird eine Gebühr nach dem eidgenössischen Tarif erhoben.

Und danach

Sie müssen Ihre Ausweise erneuern und Ihren Arbeitgeber, Ihre Bank und Ihre Versicherungen informieren. Haben Sie eine weitere Staatsangehörigkeit, lassen Sie die Änderung auch in Ihrem Land eintragen.

Quelle: ge.ch.

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